Für Vorstände und Geschäftsführer.

Den Ball spielen, wie er liegt.
Aus jeder Position heraus.

Als Vorstand oder Geschäftsführer lassen Sie sich nicht aufhalten.

Ich unterstütze Sie bei

Begründung von Anstellungsverhältnissen

Gerne prüfe ich Ihren Dienstvertrag im Vorfeld und begleite Sie diskret im Hintergrund bei den Vertragsverhandlungen.

Als Geschäftsführer oder Vorstand sind Sie vertretungsberechtigtes Organ der Gesellschaft. Das Arbeitsrecht findet auf Ihren Dienstvertrag keine unmittelbare Anwendung. Üblich sind Vergütungsmodelle, die erfolgsabhängig und oft mit einer Gesellschaftsbeteiligung verbunden sind. Wichtig ist für Sie die Frage der Haftung für Pflichtverletzungen. Diese ist jedenfalls bei Geschäftsführern einer vertraglichen Beschränkung zugänglich.

Eine vorausschauende Gestaltung des Dienstvertrags ist für Sie von entscheidender Bedeutung. Nur so sind Sie bei einer späteren Auseinandersetzung gut aufgestellt.

Beendigung von Anstellungsverhältnissen

Ich berate und vertrete Sie

  • in Trennungssituationen,
  • bei Vertragsaufhebung und Abfindungsregelungen,
  • in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Gesellschaft.

Ein Konflikt mit den Gesellschaftern oder dem Aufsichtsrat zeichnet sich meist frühzeitig ab. Er hat häufig das Potential, in eine Trennungssituation zu eskalieren. In einer solchen Lage ist es für Sie wichtig, einen diskreten rechtlichen Berater an Ihrer Seite zu haben.

Eskaliert die Auseinandersetzung, sind außergerichtliche Verhandlungen meist für beide Seiten vorteilhaft. Neben finanziellen Interessen gilt es, sowohl sein Gesicht als auch seinen guten Ruf zu wahren. Hierbei vertrete ich Ihre Interessen nachdrücklich und durchsetzungsstark.

Manchmal ist ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar. Mitunter muß es bis zu einer abschließenden Entscheidung geführt werden. Auch dafür sind Sie mit meiner langjährigen Prozeßerfahrung gut gerüstet.

Haftung von Vorständen und Geschäftsführern

Ich berate und vertrete Sie in Haftungsfragen

  • im Vorfeld einer möglichen Inanspruchnahme,
  • in außergerichtlichen Verhandlungen mit Gesellschaftern bzw. Aufsichtsrat,
  • in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Gesellschaft.

Fehlentscheidungen als Vorstand oder Geschäftsführer können schwerwiegende Folgen haben. Durch Änderungen des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes ist das Haftungsrisiko erheblich gestiegen.

Vorstände und Geschäftsführer werden – ob berechtigt oder unberechtigt – für wirtschaftliche Fehlentwicklungen zur Verantwortung gezogen. Die Folge: Hohe Schadenersatzforderungen. Reicht die Deckungssumme Ihrer D-&-O-Versicherung nicht aus, oder wirft man Ihnen vorsätzliches Handeln vor, können diese existenzbedrohend sein.

Da bei Haftungsprozessen häufig auch strafrechtlich relevante Vorwürfe erhoben werden, kooperiere ich eng mit wirtschaftsstrafrechtlichen Spezialisten.

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