Arbeitsrecht & mehr.
Ob blau-gelb, rot-weiß oder ganz andere Farben: Unabhängige Beratung für den gesamten Lebensmitteleinzelhandel (LEH).
Einzelhändler und Unternehmen eines großen Verbundes kennen mich seit 2013.
In Gesprächen mit Mandanten zeigte sich immer wieder das Bedürfnis für eine verbundsunabhängige rechtliche Beratung und Vertretung. Jenseits aller notwendigen Standardisierung. Und das weit über das Arbeitsrecht hinaus.
Aus diesem Grund bin ich seit 1. März 2023 in eigener Kanzlei tätig und biete allen Unternehmern und Unternehmen des LEH rechtliche Lösungen an. Ganz auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Den Kern bildet das Arbeitsrecht für Arbeitgeber im LEH.
Arbeitsrecht verstehe ich für den LEH aber etwas weiter als gewöhnlich. Ich berate und vertrete meine Mandanten auch zu ihrer Arbeit als Unternehmer im eigenen Unternehmen und als selbständiger Einzelhändler im Verbund.
Weitere Bereiche decke ich in der Zusammenarbeit mit selbständigen, unabhängigen Spezialisten ab.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber im LEH.
Seit über 10 Jahren berate und vertrete ich Unternehmer und Unternehmen des LEH im Arbeitsrecht. Meine Erfahrung reicht vom Existenzgründer mit einem Lebensmittelmarkt über den Mittelständler mit vier Lebensmittelmärkten bis zum Großunternehmen mit Hunderten Filialen.
Sie sind Unternehmer oder Entscheider in einem Unternehmen des LEH?
Dies sind meine Leistungen für Sie:
- Begleitung Ihrer täglichen Personalarbeit von A wie Abmahnung und Arbeitsvertrag, über B wie Betriebsrat und T wie Tarifvertrag bis Z wie Zeugnis,
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Vom Aufhebungsvertrag bis zur Kündigung,
- Prozeßvertretung in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit,
- Verhandlungen mit Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften,
- Begleitung von Marktübernahmen und Marktabgaben,
- Existenzgründerberatung.
Arbeit als Unternehmer im eigenen Unternehmen.
Haben Sie Fragen
- zu Verträgen mit Lieferanten, Dienstleistern und (Unter-) Mietern,
- zum Sozialversicherungsstatus mitarbeitender Gesellschafter und Familienangehöriger oder
- zu anderen unternehmerischen Themen?
Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Arbeit als selbständiger Einzelhändler im Verbund.
Die Arbeit als selbständiger Einzelhändler im Verbund bringt spezielle Abhängigkeiten mit sich.
Im blau-gelben Verbund werden diese Abhängigkeiten durch ein Geflecht verschiedener, ineinandergreifender Verträge begründet.
Im rot-weißen Verbund ist die OHG mit maßgeblicher Beteiligung einer Konzerngesellschaft ein vielfach gelebtes Modell.
Eines ist überall gleich: Konflikte werden im Verbund möglichst einvernehmlich gelöst. Ohne rechtlichen Beistand ist es aber oft schwer, in Verhandlungen seine Interessen als selbständiger Einzelhändler zu wahren.
Ich stehe als verbundsunabhängiger Berater an Ihrer Seite und
- prüfe für Sie die Sach- und Rechtslage,
- begleite Sie bei Verhandlungen im Verbund und
- vertrete Sie – sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein – auch vor Gericht (Schiedsgerichte und ordentliche Gerichte).