Urlaubsgewährung nach Befristungsende führt nicht zur Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Befristete Arbeitsverhältnisse haben ihre Tücken. Auch mehr als 22 Jahre nach Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sind noch nicht alle Fragen geklärt. Gesetzliche AusgangslageNach § 15 Abs. 6 TzBfG gilt ein ursprünglich befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers […]